Für flinke Füchse
Tierärzte im Zoo haben eine besondere Aufgabe. Sie versorgen nicht nur Klein-, Heim- und Nutztiere, sondern ebenfalls Exoten, die man nicht in typischen Tierarztpraxen behandelt. Zu den standardgemäßen Aufgaben, wie Diagnosen, Ernährung oder Reproduktion, gehört zusätzlich eine Aufgabe, die nicht alltäglich ist – die Verantwortung ob ein Tier leben darf oder sterben muss. Um diese schwierige Entscheidung nachzuvollziehen können, gibt es sechs Gründe, die für eine Tötung von Zootieren sprechen.

Wann es notwendig ist, ein Zootier zu töten und welche Gründe dafür gegeben sein müssen, weiß Dr. Katrin Baumgartner, Zootierärztin im Tiergarten Nürnberg. Verschiedene Situationen beeinflussen diese Entscheidung und es müssen klare Abwägungen getroffen werden. So gilt es beispielsweise zu klären, ob das Wohl anderer Tiere oder sogar des Menschen gefährdet ist.
Insgesamt gibt es sechs Gründe, die die Tötung eines Zootieres nachvollziehbar machen:
1. Tiermedizinische Gründe für das Töten von Zootieren
Wenn ein Tier unter einer unheilbaren Krankheit leidet oder Schmerzen hat, die nicht
behebbar sind, ist es ein anerkannter, vernünftiger Grund, das Tier zu töten.
2. Töten zum Verfüttern
Frau Baumgartner erklärt, dass die Tötung eines Zootieres zum Verfüttern in Deutschland einen vernünftigen Grund darstelle. Können Nachzuchttiere nicht in ihrer Gruppe bleiben oder an andere Zoos vermittelt werden, gelten sie als „überzählige“ Zootiere. Diese dürfen – unabhängig von ihrem Wild-/Nutztierstatus und unabhängig von ihrem artenschutzrechtlichen/Gefährdungs-Status – zum Verfüttern getötet werden.
3. Tierschutzkommission
In einigen Fällen kann nicht allein entschieden werden, ob ein Zootier getötet werden muss und welche Gründe dafür vorliegen. Kommt es zu dieser Situation, wird die Tierschutzkommission einberufen. Dazu gehören in der Regel: Direktor, Kurator, Zootierarzt, Revierleiter und ein Amtstierarzt.
Beispiele für solche sind Situationen sind:
• Ein Tier hat sein Verhalten derartig verändert, dass es nicht mehr in seiner gewohnten Gruppe leben kann und gefährlich für Menschen ist.
• Tiere, die mit einem körperlichen Defekt geboren wurden und nicht lebensfähig sind.
• Zootiere, die von Natur aus in einem Sozialverband leben, nicht vermittelbar sind und langfristig nicht einzeln gehalten werden können.
4. Populationsmanagement
Um die Artenvielfalt aufrecht zu erhalten, sind Zoos um die Reproduktion der verschiedenen Tierarten bemüht. Wenn die Nachkommen überzählig sind, werden genetisch gesunde Zootiere weiter an andere Zoos oder Haltungen vermittelt.
5. Tiertötung als Maßnahme zur Verhinderung einer Gefährdung von Menschen
Die Tötung eines Zootieres durch einen Unfall oder einen Tierausbruch, wird als Sonderfall gewertet. Je nachdem, um welches Tier es sich handelt, wird das Geschehen in verschiedene Gefahrenkategorien eingeteilt. Wenn es zu solchen Zwischenfällen kommen sollte, steht immer das Menschenleben vor dem Tierleben.
6. Bestandstötung im Tierseuchenfall
Wenn ein anzeigepflichtige Tierseuche ausbricht, sind die Verantwortlichen dafür zuständig, die betroffenen Tiere zu töten. Es ist möglich, dass nicht nur ein Tier aus dem Bestand getötet werden muss, sondern der gesamte Tierbestand einer Art.
Weitere Informationen
Der Vortrag „Töten von (überzähligen) Zootieren – Fachliche Relevanz und gesellschaftliche Akzeptanz“ von Dr. Katrin Baumgartner findet im Veranstaltungsblock „Wildtierhaltung: gesellschaftlich – ethische und öffentlich – rechtliche Betrachtungen“ am Donnerstag, den 16. Januar 2020 von 17.00 Uhr – 17.20 Uhr statt.
Bild: pixabay_minka2507
Zootiere, Tötung