Marketing

Machen wir gemeinsam Werbung!
Online-Werbung oder klassische Werbemittel – mit unseren Angeboten präsentieren Sie Ihr Unternehmen und Ihre Produkte öffentlichkeitswirksam schon vor Beginn des Leipziger Tierärztekongresses.
Online-Werbemittel
Im Downloadbereich finden Sie vielfältige Online-Werbemöglichkeiten. Diese reichen von Grafikdateien für Logos bis zu verschiedenen Werbebannern.
Downloads Banner
Videoclips für Social Media
Hier können Sie sich verschiedene, max. 20 Sekunden lange, Videoclips in den Formaten 1:1, 16:9 und 9:16 zum Teilen auf Ihren Social Media-Kanälen herunterladen oder direkt teilen.
Download
Passwort: TRK26
Video 1: Leipzig VeterinaryCongress 2026 in Englisch | Video 2: Jobmesse vetjobs CAREER CORNER
Video 1 und Video 2
Downloads Logos
Die JPG-Dateien eignen sich besonders gut für den Online-Gebrauch. Für den Druck empfehlen wir Ihnen, die EPS-Vektorgrafiken zu nutzen. Bitte beachten Sie für jede Verwendung unsere rechtlichen Hinweise.
Rechtliche Hinweise
Das Herunterladen, Abspeichern sowie jegliche Verwendung/Nutzung der Logos und Namen ist nur unter Beachtung folgender Maßgaben zulässig:
- Logos und Namen dürfen ausschließlich für Nachrichtenberichte von Verlagen und/oder Journalisten verwendet werden oder der Verwender ist zum Zeitpunkt des Herunterladens und Abspeicherns sowie während der Dauer der Verwendung des Logos/Namens verbindlich als Aussteller für eine künftig stattfindende und von der Leipziger Messe veranstaltete Messe/Ausstellung zugelassen.
- Der Verwender nutzt das Logo/den Namen originalgetreu und ohne es zu verfremden (geringe Farbabweichungen beim Druck werden im Einzelfall toleriert).
- Ist der Verwender Aussteller im vorstehenden Sinne, so kann er das Logo/den Namen ausschließlich in Verbindung mit dem Hinweis auf seine künftige Teilnahme an einer von der Leipziger Messe veranstalteten Messe/Ausstellung nutzen.
- Die Nutzung des Logos/Namens für andere als vorstehend benannte Zwecke – insbesondere zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen Dritter – ist untersagt.
Die Nichtbeachtung vorstehender Maßgaben wird zivilrechtlich und – im Fall der Verletzung von Urheberrechten – auch strafrechtlich verfolgt.