Marketing

Leipziger Tierärztekongress

Machen wir gemeinsam Werbung!

Online-Werbung oder klassische Werbemittel – mit unseren Angeboten präsentieren Sie Ihr Unternehmen und Ihre Produkte öffentlichkeitswirksam schon vor Beginn des Leipziger Tierärztekongresses.

Einladungen für Ihre Kunden und Geschäftspartner

Laden Sie Ihre Geschäftspartner und Kunden zum kostenlosen Besuch an Ihren Messestand ein! Mit den digitalen Kundeneinladungen des Leipziger Tierärztekongresses.

Das Prinzip ist einfach:

  • Sie bestellen Ihre Kundeneinladungen im Onlineshop für Aussteller
  • Versenden Sie den Code an Ihre Kunden und Geschäftspartner.
  • Vor dem Messebesuch tauschen Ihre Kunden die Einladung einfach online im Ticketshop gegen eine Eintrittskarte ein.

Bitte beachten Sie, dass die Kundeneinladungen erst nach Versand der Standzuweisungen bestellt werden können.

Ihre Ansprechpartnerin

Anja Smolian
Projektassistentin

Textvorlagen für Newsletter, E-Mails, Social Media u.a.

Informieren Sie Ihre Kunden und Partner digital über Ihre Präsenz zum Leipziger Tierärztekongress. Gern stellen wir Ihnen Textbausteine - z.B. für die Verwendung in Newslettern und E-Mails - zur Verfügung.

Textvorlagen (DOCX, 20 kB)

Werbeflächen auf dem Leipziger Messegelände

Machen Sie auf der Leipziger Messe gezielt auf Ihr Unternehmen aufmerksam! In bester Lage vermietet unser Servicepartner FAIRNET exklusive Werbeflächen im In- und Outdoorbereich des Leipziger Messegeländes.

Nutzen Sie effektiv das Messeumfeld für Ihren selbstbewussten Unternehmensauftritt und überzeugen Sie die Messebesucher. Gerne unterstützt Sie FAIRNET bei der Gestaltung, Produktion, (De)-Montage sowie auf Wunsch bei der Einlagerung Ihrer Werbemittel.

Peter Schippel
Projektmanager Werbeflächen

Promotionflächen

Steigern Sie Ihre Präsenz mit einer aufmerksamkeitsstarken Promotionfläche oder mit Werbeaktionen außerhalb Ihres Messestandes. Wir bieten Ihnen prominente Flächen im Congress Center Leipzig, sowie im Eingangsbereich vor und in der Glashalle an.

Werbung in den Online- und Printmedien des Tierärztekongresses

Lassen Sie sich als Aussteller in den offiziellen Online- und Print-Medien des Leipziger Tierärztekongresses eintragen. So erzielen Sie eine noch größere Aufmerksamkeit und Bekanntheit für Ihren Messeauftritt. Über das Online-Bestellsystem passen Sie Ihre Einträge im Katalog/ Online-Ausstellerverzeichnis an oder bestellen zusätzliche Leistungen.

Zum Mediashop für angemeldete Aussteller

Ihre Ansprechpartnerin

Kathrin Staude
Offizielle Messemedien - NEUREUTER FAIR MEDIA

Downloads Logos

Nutzen Sie Veranstaltungslogos für Ihren Messeerfolg. Ausstellern des Leipziger Tierärztekongresses stellen wir diese gern in unterschiedlichen Varianten und Auflösungen zur Verfügung.

Hinweis zur Verwendung:

Die JPG-Dateien eignen sich besonders gut für den Online-Gebrauch. Für den Druck empfehlen wir Ihnen, die EPS-Vektorgrafiken zu nutzen. Bitte beachten Sie für jede Verwendung unsere rechtlichen Hinweise.

Rechtliche Hinweise

Das Herunterladen, Abspeichern sowie jegliche Verwendung/Nutzung der Logos und Namen ist nur unter Beachtung folgender Maßgaben zulässig:

  • Logos und Namen dürfen ausschließlich für Nachrichtenberichte von Verlagen und/oder Journalisten verwendet werden oder der Verwender ist zum Zeitpunkt des Herunterladens und Abspeicherns sowie während der Dauer der Verwendung des Logos/Namens verbindlich als Aussteller für eine künftig stattfindende und von der Leipziger Messe veranstaltete Messe/Ausstellung zugelassen.
  • Der Verwender nutzt das Logo/den Namen originalgetreu und ohne es zu verfremden (geringe Farbabweichungen beim Druck werden im Einzelfall toleriert).
  • Ist der Verwender Aussteller im vorstehenden Sinne, so kann er das Logo/den Namen ausschließlich in Verbindung mit dem Hinweis auf seine künftige Teilnahme an einer von der Leipziger Messe veranstalteten Messe/Ausstellung nutzen.
  • Die Nutzung des Logos/Namens für andere als vorstehend benannte Zwecke – insbesondere zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen Dritter – ist untersagt.

Die Nichtbeachtung vorstehender Maßgaben wird zivilrechtlich und – im Fall der Verletzung von Urheberrechten – auch strafrechtlich verfolgt.