15. bis 17. Januar 2026 Leipziger Tierärztekongress

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20.06.2022 Leipziger Tierärztekongress

Seuchenprävention in der Geflügelhaltung

Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen sollen den Eintrag von Krankheitserregern in Tierbestände und deren Ausbreitung verhindern. Auch betreuende Tierärzte können in puncto Seuchenprävention in der Geflügelhaltung entscheidende Beiträge leisten.

„Grundsätzlich ist jeder Tierhalter verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen und die in der Geflügelpest-Verordnung enthaltenen Mindestanforderungen an Biosicherheit und Hygiene einzuhalten“, erklärt Dr. Christine Ahlers vom Geflügelgesundheitsdienst der Thüringer Tierseuchenkasse in Jena. Die Fachärztin für Geflügel zeigt auf dem Leipziger Tierärztekongress Maßnahmen zur Seuchenprävention in der Geflügelhaltung auf.

Integraler Bestandteil des Gesundheitsmanagements von Nutzgeflügelbeständen ist die tierärztliche Bestandsbetreuung. Die fachliche Beurteilung von sowie die Mitwirkung bei der Erstellung und Umsetzung betrieblicher Biosicherheitskonzepte gehören zu den Kernkompetenzen bestandsbetreuender Tierärzte. Art und Umfang aller Maßnahmen seien dabei grundsätzlich abhängig von der Art des Bestandes, der Bestandsgröße, dem Wert des Tierbestands (z.B. Zuchtbestände, Tiere gefährdeter Rassen) sowie vom aktuellen Seuchenrisiko, so Dr. Ahlers.

Maßnahmen zur Seuchenprävention

Um Einträge oder die Verschleppung von Krankheitserregern durch Bestandsbesuche zu verhindern müssen betreuende Tierärzte konsequent Vorsorge treffen. „Aufgrund unserer Ausbildung haben wir hier eine Vorbildfunktion für andere Berufsgruppen, die in oder mit Nutztierhaltungen arbeiten“, gibt Dr. Ahlers zu bedenken. Konsequent praktizierte und für Tierhalter nachvollziehbare Hygienemaßnahmen stärken außerdem das Vertrauen in die tierärztliche Betreuung, vor allem in Zeiten mit erhöhtem Seuchenrisiko.“

Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören insbesondere die Personen- und Fahrzeughygiene und ein sicherer Umgang mit Arbeitsausrüstung, Instrumenten und Verbrauchsmaterialien. Praxisfahrzeuge sollten regelmäßig von innen und außen gereinigt werden. Zudem sollte möglichst vermieden werden, mit dem Praxisfahrzeug auf das Gelände der Geflügelhaltung zu fahren und mit Mist oder Kot verschmutzte Wege zu benutzen. Der Aufenthaltsbereich der Tiere sollte nur mit Schutzkleidung und sauberem Schuhwerk betreten werden. In gewerblichen Geflügelbeständen und in Beständen ab 100 Stück Geflügel ist zudem empfehlenswert, einen Einwegoverall oder im Betrieb verbleibende Schutzkleidung sowie eine Kopfbedeckung zu tragen. Neben der Verwendung sauberer Instrumente und Gerätschaften und der anschließenden Desinfektion, sollten benutzte Verbrauchsmaterialien, Tierarzneimittel und Impfstoffe entweder im Bestand verbleiben oder im Nachgang unverzüglich gereinigt und desinfiziert werden.

Auch die Reihenfolge der Herdenbesuche ist für die Seuchenprävention entscheidend. Hier empfiehlt es sich, junge und gesunde Geflügelbestände zuerst zu inspizieren, danach ältere Herden und zuletzt vermutlich erkrankte Herden zu besuchen. Um im Tierseuchenfall epidemiologische Untersuchungen zu erleichtern, ist die lückenlose Dokumentation von Bestandsbesuchen erforderlich. Bei erhöhtem Seuchenrisiko seien Bestandsbesuche auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken.

Erhöhtes Risiko in kleinen Geflügelhaltungen

Hinsichtlich der Durchführung von Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen gibt es enorme Unterschiede zwischen großen, professionell geführten und tradierten kleinen Haltungssystemen. „Im Geflügelsektor gibt es eine Vielzahl an Haltern, die mit unterschiedlicher Motivation und teilweise nur begrenzter Sachkunde eine geringe Anzahl an Hühnern, Enten, Gänsen und/oder Puten in einfach ausgestatteten Stallungen mit Zugang zum Grünauslauf halten. Neben der Problematik, alle Kleinhaltungen zu erfassen und für Anweisungen oder Kontrollen zu erreichen, werden insbesondere Hobbyhaltungen nur in seltenen Ausnahmefällen intensiv tiermedizinisch betreut“, berichtet Dr. Ahlers.

Zudem bestehen diese Kleinbestände meist aus Geflügel unterschiedlicher Altersgruppen und teilweise auch mehrerer Arten. Fast alle Tiere nutzen den Auslauf und können dort Kontakt zu Wildvögeln oder benachbarten Geflügelbeständen haben. Die tägliche Reinigung der Versorgungseinrichtungen und eine regelmäßige Entmistung sind mit einem verhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand verbunden und gehören deshalb nicht überall zur üblichen Praxis.

Diese Rahmenbedingungen erschweren einerseits die Sicherung von Mindeststandards für Biosicherheit und Hygiene, andererseits stellen sie ein nur schwer kalkulierbares seuchenhygienisches Risiko für erwerbsmäßig gehaltenes Nutzgeflügel dar.

„Tierärzte stehen hier vor den Herausforderungen, praktikable Konzepte zu entwickeln, die von den Tierhaltern angenommen und umgesetzt werden“, erklärt Dr. Ahlers. Neben den tierseuchenrechtlich vorgeschriebenen Schutzmaßregeln kann die konsequente Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zur Seuchenprävention leisten.

Dazu zählen unter anderem die Erhaltung eines guten baulichen Zustands der Stallungen, eine regelmäßige Kontrolle und ggfs. Bekämpfung von Schadnagern und Milben, aber auch das wöchentliche Ausmisten und eine jährliche Grundreinigung. Futtermittel sollten möglichst in geschlossenen, Wildvogel- und Schadnager-sicheren Behältern aufbewahrt werden. Bei erhöhten Tierverlusten und Leistungseinbrüchen ist es außerdem ratsam, einen Tierarzt hinzuzuziehen.

Die Vortragsveranstaltung „ Biosicherheit “ findet am 8. Juli 11.00 bis 12.30 Uhr in Saal 5 auf dem Leipziger Tierärztekongress statt.

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