15. bis 17. Januar 2026 Leipziger Tierärztekongress

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04.03.2022 Leipziger Tierärztekongress

Wenn die Biene an die Praxistür klopft: Seuchen früh erkennen

Bei Verdacht auf Amerikanische Faulbrut (AFB) muss der Amtstierarzt informiert werden. Bestätigt er sich, wird der betroffene Bienenstand gesperrt und ein Sperrbezirk eingerichtet. Eine neue Nachweismethode und ein neuer Schnelltest sollen die Diagnose erleichtern.

Seit 2014 steigt laut Deutschem Imker Bund die Anzahl der Bienenvölker, Imkereien und Honigerzeuger kontinuierlich an. Daher lenken Experten im Rahmen des 11. Leipziger Tierärztekongresses die Aufmerksamkeit ihrer tierärztlichen Kollegen auf die Honigbienenseuche AFB. Die weltweit verbreitete Erkrankung ist neben dem Befall mit der Tropilaelaps-Milbe und dem Kleinen Bienenbeutenkäfer (Aethina tumida) eine der drei anzeigepflichtigen Tierseuchen bei Honigbienen in Deutschland.

Im Symposium „Apis ante portas – wenn die Biene an die Praxistür klopft I“ am 7. Juli 2022 von 13:45 bis 15:30 Uhr berichten Experten über eine neue Methode zur Erkennung von AFB sowie zur Unterscheidung von AFB und EFB. Zudem informieren sie über die Auswertung des amtlichen Monitorings in Sachsen und des Monitorings in Bayern. Das Symposium steht unter der Leitung von Tierarzt Björn Wilcken vom Berliner Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht.

Unbedenklich für Menschen

„Die gute Nachricht vorneweg: Die Amerikanische Faulbrut ist für den Menschen unbedenklich“, erklärt Dr. Ilka Emmerich. Die wissenschaftliche Mitarbeiterin der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig zeichnet sich verantwortlich für das „Bienen“-Programm des Kongresses. Befallene Bienenvölker jedoch müssten getötet oder saniert werden. Alle Bienenvölker im Sperrbezirk seien zu überprüfen. „Somit ist der wirtschaftliche Schaden für Imkerinnen und Imker sowie der Aufwand für die staatlichen Kontrollstellen enorm“, so Emmerich.

Kostenreduzierung dank Früherkennung

In Sachsen ist die AFB in den letzten Jahren mit konstanter Regelmäßigkeit aufgetreten. „Die möglichst frühzeitige Erkennung der Einschleppung des Erregers stellt einen Grundpfeiler dar, um einer Ausbreitung effektiv vorzubeugen“, sagt Dr. Michael Richter, Leiter des Referats Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung in der Landesdirektion Sachsen, in seinem Vortrag „Möglichkeiten der rechtlichen Verankerung des Faulbrutmonitorings“. Dadurch könnten die wirtschaftlichen Schäden für Imkerinnen und Imker im Falle eines Ausbruchs der AFB und die Mittel für die staatliche Seuchenbekämpfung deutlich reduziert werden.

Daher wurde vom Freistaat Sachsen am 17. Januar 2019 ein auf vier Jahre angelegtes amtliches Faulbrut-Monitoring eingeführt und seitdem auch umgesetzt. Erste Ergebnisse legt Michael Hardt von der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen in seinem Vortrag „Auswertung des amtlichen Monitorings der Amerikanischen Faulbrut der Jahre 2019 bis 2021 in Sachsen“ vor. Auf ein Monitoring der AFB setzt Bayern seit 2016. Wie der Tiergesundheitsdienst des Freistaats die Monitoringerkenntnisse der Jahre 2016 bis 2020 bewertet, erläutert Dr. Andreas Schierling, Fachabteilungsleiter Bienengesundheitsdienst Tiergesundheitsdienst Bayern e. V. in seinem Referat „Monitoring der Amerikanischen Faulbrut in Bayern“.

Nachweis im Labor

Die AFB gelte als ausgebrochen, wenn in einem Volk sowohl klinische Symptome vorhanden seien als auch der Erreger im Untersuchungsmaterial aus diesem Volk nachgewiesen werde, stellt Prof. Dr. Elke Genersch vom Länderinstitut für Bienenkunde in Berlin die rechtliche Lage dar. „Wenn also bei der visuellen Inspektion der Brutwaben eines Volks verdächtige, klinische Symptome auffallen, muss diese Verdachtsdiagnose durch den Nachweis des Erregers – P. larvae – im Labor bestätigt werden.“ Im Vortrag „Update zur Labordiagnostik von P. larvae (Gemüll/Bienen/Futterkranz)“ stellt sie gemeinsam mit ihren Kollegen und Kolleginnen ihre Daten zum Vergleich des herkömmlichen Nachweises der Sporen des Erregers aus Futterkranzhonig mit dem Sporennachweis in Bienen- und Gemüllproben vor.

Schnelltest auf der Wiese

Nicht allein die Erkennung von AFB ist wichtig, auch die Unterscheidung des dafür verantwortlichen Bakteriums in die am häufigsten vorkommenden Genotypen ERIC I und ERIC II ist bedeutsam. Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen von der Senova Gesellschaft für Biowissenschaft und Technik mbH in Weimar ist es dem Team um Sandra Ehrenberg vom Friedrich-Loeffler Institut in Greifswald gelungen, einen schnellen und zuverlässigen Test zu entwickeln, welcher ohne zeitliche Umwege über das Labor direkt am Bienenvolk angewendet werden kann. Wie dieser auf der Antikörper-Detektion von Erreger-spezifischen Proteinen basierende Schnelltest funktionieren soll, verrät das Team zum 11. Leipziger Tierärztekongress im Vortrag „Neuer Schnelltest zur Diagnose und Unterscheidung von EFB, AFB sowie der zwei Genotypen ERIC I und ERIC II von Paenibacillus larvae“.

Weitere Vorträge zum Thema Bienen:

Symposium „Apis ante portas – wenn die Biene an die Praxistür klopft II“ am 7. Juli 2022 16:15 bis 17:20 Uhr unter der Leitung von Dr. Ilka Emmerich (Leipzig)

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